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Ingenieur- & Sachverständigenbüro Kronenberg

Sebastian Kronenberg

BDSH-geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Bauingenieur (B.Eng.)
Staatlich geprüfter Hochbautechniker
Zimmerermeister
Gebäudeenergieberater (HWK)

Edith-Stein-Straße 16
54296 Trier

Mobil:
0176 220 561 60

E-Mail
info@isk-kronenberg.de



Beweissicherungsgutachten

Erfahrungesgemäß führen übliche Baumaßnahmen selten zu Beschädigungen an Nachbargebäuden. Es werden aber vergleichsweise häufig vermeintliche Schäden durch die Anlieger beanstandet. ISK

Kommt es hierüber zu Auseinandersetzungen zwischen den Baustellenbetreibern und Anliegern, wird oft vom Baustellenbetreiber verlangt, nachzuweisen, dass die Baustelle nicht die Ursache für den Schaden ist. Hier ist guter Rat durch ausgereifte Analyse- und Bewertungsverfahren in vielen Fällen durchaus möglich - aber leider oft auch sehr teuer. In solchen Situationen ist es sehr hilfreich, wenn im Vorfeld eine Beweissicherung der umliegenden Bausubstanz erfolgte, auf die im Beschwerdefall zurückgegriffen werden kann. Die vorsorgliche Beweissicherung kann in verschiedenen Genauigkeitsgraden erfolgen. Die Vor- und Nachteile und der empfohlene Einsatzbereich werden im Folgenden dargelegt:

Außenaufnahmen

Die Erstellung einer Fotodokumentation der von Außen erkennbaren Zustände ohne Innenbegehung ist die kostengünstigste Vorgehensweise. Grundsätzlich erfolgt Sie bei Straßen, Plätzen und Einfriedungen. Zum Beispiel im Zufahrtsbereich einer Baustelle. Bei Gebäuden kommt eine reine Außenbeweissicherung regelmäßig nur dann zur Anwendung, wenn die Eigentümer oder Bewohner den Zutritt nicht gewähren.

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Die Aufnahmen dürfen dann nur im Rahmen der Panoramafreiheit und nur vom öffentlichen Raum aus, ohne den Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie z.B. Leitern, Drohnen etc. erfolgen. Die Aussagekraft ist dementsprechend vermindert. Allerdings dürfte sich die fehlende Mitwirkung der Anlieger im Beschwerdefall argumentativ günstig für den Baustellenbetreiber auswirken.

reprensentative Beweissicherung

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Im Rahmen der repräsentativen Beweissicherung ist eine Außen- und Innenbegehung notwendig. Es werden repräsentative Feststellungen getroffen, vermessen und dokumentiert, so dass im Beschwerdefall Rückschlüsse auf andere Situationen möglich sind. So kann zum Beispiel die Veränderung eines bereits vorhandenen Risses Aufschluss über mögliche Erschütterungseinwirkungen geben. Nach Abschluss der Baumaßnahme empfielt sich die Durchführung eine Nachbegehung, um dem Risiko späterer Beanstandungen zu begegnen. Im Beschwerdefall ist eine zielgerichtete Nachbegehung und die Erstellung eines Bauschadengutachtens zur Ursachenklärung notwendig. Die qualitative Beweissicherung ist zielgerichtet, kosten- und zeiteffizient und erlaubt im Bedarfsfall die Erstellung aussagekräftiger Gutachten im Schadenfall.

Umfassende Beweissicherung

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Bei der umfassenden Beweissicherung ist eine Außen- und Innenbegehung notwendig. Es werden möglichst alle vorhandenen Bauteile und Schäden dokumentiert. Dies erlaubt im Beschwerdefall durch einen einfachen Vorher-Nachher-Abgleich die Bewertung der Bauschäden in zeitlicher Hinsicht. Wichtig ist, dass diese zeitliche Zuordnung bei tatsächlich vorliegenden Schäden keine Ursachenklärung darstellt. Korrelation ist eben keine Kausalität! Auch Einflüsse, die nicht der Baustelle zuzuordnen sind können die Bauszubstanz schädigen. Vorhandene, aber unendeckte Baumängel können im Zeitverlauf zutage treten. Im Schadenfall ist somit ein Bauschadengutachten zur Ursachenklärung notwendig, wenn der Schaden während der Bauzeit entsteht. Umfassende Beweissicherungen sind empfohlen an Gebäuden die direkt an die Baugrube grenzen, besonders erschütterungsempfindlich sind oder unter Denkmal stehen, also alle Gebäude mit einem erhöhten Schadenrisiko.